30.06.2025

Stellungnahme zum Diskussionspapier vom Mai 2025 zur Rahmenfestle-gung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNeS)

 

Die Verbände im „Bündnis faire Energiewende“ (BfE) vertreten branchenübergreifend mehr als 10 000 vorwiegend mittelständische deutsche Unternehmen mit ca. einer Million Beschäftigten und etwa 200 Milliarden Euro Jahresumsatz. Der Querschnittsverband Bundesverband der Ener-gieabnehmer vertritt zudem etwa 4 500 Unternehmen aus allen Branchen.

Die mittelständisch geprägte energieintensive Industrie ist auf international wettbewerbsfähige Strompreise existenziell angewiesen. Die Industriestrompreise sind in Deutschland im internatio-nalen Vergleich strukturell zu hoch. Daher entlastet die Politik die besonders energieintensiven Branchen an vielen Stellen. Diese Entlastungen können die von uns vertretenen Unternehmen aus verschiedenen Gründen jedoch häufig nicht in Anspruch nehmen. Da der Anstieg der Netzentgelte eine zunehmend entscheidende Rolle spielt, muss eine Reform der Netzentgeltsystematik die Kosteneffizienz für die industriellen Verbraucher als Priorität setzen.

Wir begrüßen die Möglichkeit, uns mit dieser Stellungnahme am Diskussionsprozess zur Rahmenfestlegung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom beteiligen zu können.


Grundsätzliche Anmerkungen

1. Wirkungen ohne Datengrundlage schwer absehbar
In Diskussionen mit Unternehmen, anderen Verbänden und weiteren Stakeholdern wird immer klarer, dass es an einer fundierten Datengrundlage fehlt. Insbesondere an Daten, die zeigen, wer und welches Verhalten aktuell und zukünftig die größten Kostenreiber für die Netze sind. Das gleiche gilt für Daten, die die Folgewirkungen eines netzdienlichen und eines marktdienlichen Verhaltens zeigen und den Spread, der ggf. zwischen beidem besteht. Diese Daten können nur von den Netzbetreibern gestellt werden. Ohne diese empirischen Daten besteht die Gefahr, dass nicht intendierte negative Wirkungen die gewollten positiven Wir-kungen überlagern. Wir empfehlen deshalb dringend, zumindest vor Erstellung des ersten Festlegungsentwurfs die entsprechenden Daten abzurufen, aufzubereiten und allen Stakeholdern zur Verfügung zu stellen, um fundierte Empfehlungen zu ermöglichen.

2. Bedeutung der Netzentgelte für die Unternehmen
Netzentgelte sind ein erheblicher Bestandteil der Stromkosten mit stark steigender Tendenz. Die Stromkosten sind in zweierlei Hinsicht von überragender Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Zum einen für die Unternehmen, die bereits heute stromintensiv sind, zum anderen für diejenigen, die im Zuge der Dekarbonisierung stromintensiv werden. Eine der Voraussetzungen für Investitionen in die Elektrifizierung sind wettbewerbsfähige Stromkosten. Diese Grundvoraussetzung für die Dekarbonisierung wie für die Wettbewerbsfähigkeit generell wird über das Überleben ganzer Industriezweige in Deutschland entscheiden.

3. Bedeutung des Netzausbaus für die Dekarbonisierung der Unternehmen
Unternehmen, die ihre Prozesswärme heute noch fossil produzieren, müssen sich zeitnah auf den Weg machen, diese zu dekarbonisieren. Entweder über eine direkte oder über eine indi-rekte Elektrifizierung. Die Dringlichkeit und die Eilbedürftigkeit resultiert zum einen aus dem zu erwartenden Hochlauf der CO2-Preise, zum anderen daraus, dass für Ende der 30er Jahre keine neuen Emissionszertifikate mehr im europäischen Emissionshandel erwartet werden. Die Industrie muss bis dahin nahezu null CO2-Emissionen erreichen. Für die Elektrifizierung wird oft eine deutliche Vervielfachung der Netzanschlusskapazität nötig. Da die Netzkapazitäten schon heute knapp sind, scheitern viele Projekte an Absagen der Netzbetreiber bzw. müssen um viele Jahre verschoben werden. Vor diesem Hintergrund ist ein schneller, umfassender und effizienter Ausbau der Netze zentral.

4. Eigenversorgungskonzepte in der Industrie
Die Eigenversorgung durch eigene Erzeugungsanlagen ist von hoher Bedeutung für die Industrie. Die Unternehmen verfolgen dabei nicht den Geschäftszweck, den erzeugten Strom einzuspeisen und zu vermarkten, sondern ihre eigenen Produktionsprozesse zu versorgen. Diese lastnahe Erzeugung muss belohnt, nicht bestraft werden, denn sie verursacht keinen Transportbedarf und damit auch keine Netzkosten für den selbst verbrauchten Strom.

5. Bedeutung Kundenanlage
Aktuell besteht große Unsicherheit für die Zukunft der sog. Kundenanlage. Sofern aus der EuGH-Entscheidung vom 28. November 2024 und dem BGH-Urteil vom 13. Mai 2025 eine Unzulässigkeit der Kundenanlage resultiert, droht vielen Tausend Kundenanlagen aus der In-dustrie und aus den Dienstleistungsgewerben der reguläre Netzbetrieb. Damit drohen zu-gleich erhebliche Kosten und administrativer Mehraufwand. Im worst case müssten in kleinen Betriebsnetzen mehrfache Netzentgelte für Eigenerzeugungsanlagen, für Speicher und für den Letztverbrauch gezahlt werden. Diese möglichen Wechselwirkungen müssen zwingend beachtet und aufgelöst werden.

6. Keine reine Umverteilung, sondern kosteneffizienter Netzausbau und -betrieb
Die Zielvorstellung der Netzentgeltreform ist entscheidend. Soweit lediglich auf eine Kosten-verteilung auf breitere Schultern abgezielt würde, würde sich in vielen Fällen eine Verschiebung der Netz- in die Stromkosten abbilden. Zugleich würde sich die Komplexität erhöhen und gewisse Kollateralschäden wären unvermeidlich. Wirklich sinnvoll wäre die Reform, wenn sie durch Netzdienlichkeit die Gesamtkosten des Netzes (Systemkosten und Ausbau) verringert.

Kosten, die gar nicht erst entstehen, müssen auch nicht von den Netznutzern aufgebracht werden. Daher muss der Netzausbau auf das notwendige Maß beschränkt und so kosteneffizient wie möglich gestaltet werden.

7. Entscheidung zwischen System-, Markt- oder Netzdienlichkeit
Die Zielvorstellung der Reform ist entscheidend. Das BfE plädiert dafür, sich bei den Netz-entgelten danach auszurichten, was netzdienlich ist und damit Kosten im Netz reduziert oder was eben nicht netzdienlich ist und damit Mehrkosten verursacht. Das muss beidseitig für Erzeugung und Verbrauch gelten.

8. Kein Ersatz des Leistungspreises durch einen Kapazitätspreis
Ein Ersatz des Leistungspreises durch einen Kapazitätspreis würde den Anforderungen der meisten mittelständischen Industrieunternehmen an die Plan- und Steuerbarkeit ihrer Kosten nicht gerecht werden. Zudem sind die im Rahmen eines Kapazitätspreissystems entstehenden Kosteneffekte bisher nicht hinreichend abschätzbar.

9. Komplexität verringern
Für Unternehmen, insbesondere aus dem energieintensiven Mittelstand, muss das Stromsystem und die Zusammensetzung der Strompreise nachvollziehbar bleiben. Überkomplexe Sys-teme bieten keine Grundlage, auf der ein Kaufmann Investitionsentscheidungen treffen kann. Deshalb sollte dringend die Balance zwischen einem gerechten und einem nachvollziehbaren System gehalten werden.

10. Integration der Reformvorhaben
Die Reformprozesse zu den Sondernetzentgelten nach § 19 StromNEV werden derzeit sepa-rat geführt, obwohl Querbezüge und Interdependenzen zur allgemeinen Netzentgeltsystematik bestehen. Wir empfehlen deshalb eine zeitlich wie inhaltlich integrierte Betrachtung aller Elemente.

11. Dynamische Netzentgelte nur auf freiwilliger Basis – keine Nachteile bei konstanter Stromabnahme
Durch die volatiler werdende Einspeisung von Strom wird in Zukunft der Wert von Abnah-meflexibilität deutlich steigen. Auch in der Industrie gibt es diesbezüglich Potentiale, denen allerdings starke Restriktionen z. B. durch Arbeitsrecht, Umweltgesetze, Sicherheitsvorschriften, Lieferverpflichtungen oder Produktionsanforderungen entgegenstehen. Daher ist es entscheidend, dass die Flexibilisierung der Stromabnahme freiwillig auf Basis von klaren und einfachen Anreizen erfolgt. Ein guter Ausgangspunkt für eine solche Regelung könnte die sog. „atypische Netznutzung“ sein. Unternehmen, die auf eine konstante Stromlieferung an-gewiesen sind, dürfen durch eine Neuregelung keine Nachteile erleiden. Dabei ist unbedingt zu berücksichtigen, dass nicht wenige bestehende Industrieunternehmen auch in absehbarer Zukunft keine nennenswerten Flexibilitätspotentiale erschließen können, da es auch an Grundvoraussetzungen für einen Speicherzubau oder die Eigenerzeugung fehlt (Produktionstechnologie, Genehmigungsverfahren, Platzbedarf, Kapital etc.). Bei den übrigen Unternehmen wird die Erschließung von Flexibilitätspotentialen Übergangszeiträume überwiegend mindestens bis in die 2030er Jahre erfordern.

12. Direktversorgung ausweiten
Die Direktversorgung von Industrieunternehmen, bei der das öffentliche Stromnetz nicht genutzt wird, wird künftig zunehmen. Wir begrüßen die von der Koalition auf Bundesebene geplante räumliche Ausweitung der physikalischen Direktversorgung der Industrie. Es ist si-cherzustellen, dass bei einer Direktversorgung auch künftig keine Netzentgelte und keine netznutzungsbezogenen Abgaben anfallen.

13. Übergangsregelungen, Härtefallklauseln, Entschädigungen und Kostenbeteiligung der öffentlichen Haushalte
Bei der Neubestimmung der allgemeinen Netzentgeltsystematik handelt es sich um eine fundamentale Neuordnung, die auch die Entwicklungen der letzten Jahre z. B. durch den Ausbau der Erneuerbaren Energien nachvollziehen muss. Daher wird es für die einzelnen Netz-nutzer voraussichtlich massive Änderungen bei der Netzentgelthöhe geben. Damit den Netznutzern ihre bisherige Kosten- und Renditeplanung nicht im Nachhinein zerstört wird, bedarf es wirksamer, evtl. mehrjähriger Übergangsregelungen, Härtefallklauseln und wohl auch Entschädigungszahlungen.

Ohne eine Kostenbeteiligung der öffentlichen Haushalte, um insgesamt das Niveau der Netzentgelte im Strombereich zu senken, wird der gewünschte Fuel-Switch hin zum Strom nicht gelingen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Industrie aufgrund der im internationalen Vergleich sehr hohen Stromkosten weiter leiden.

14. Gesprächsangebot
Wir bedanken uns nochmals dafür, dass wir uns mit unserer Stellungnahme an dem Konsultationsprozess beteiligen können.

Gerne stehen wir auch mit Experten aus den Unternehmen für Gespräche und einen weiteren Austausch zur Verfügung.

 

Zum „Bündnis faire Energiewende“ zählen:

BDG – Bundesverband der Deutschen Gießerei-Industrie e. V. www.bdguss.de
Bundesverband Keramische Industrie e. V. www.keramverbaende.de
VEA – Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. www.vea.de
Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e. V. www.textil-mode.de 
Gesamtverband Kunststoffverarbeitende Industrie e. V. www.gkv.de
wdk – Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e. V. www.wdk.de
WSM – Wirtschaftsverband Stahl- und Metallverarbeitung e. V. www.wsm-net.de
Deutsche Feuerfest Industrie e. V. www.dffi.de
Industrieverband Feuerverzinken e. V. www.feuerverzinken.com

Die Verbände im „Bündnis faire Energiewende“ vertreten branchenübergreifend mehr als
10 000 deutsche Unternehmen mit ca. einer Million Beschäftigten und etwa 200 Milliarden Euro Jahresumsatz.

Der Querschnittsverband VEA Bundesverband der Energieabnehmer vertritt zudem etwa 4.500 Unternehmen aus allen Branchen.

Das Bündnis faire Energiewende ist unter der Registernummer R001663 im Lobbyregister des Deutschen Bundestages eingetragen.