27.11.2024

Bündnis faire Energiewende fordert: Eine neue Agenda für den industriellen Mittelstand

Maßnahmen zur deutlichen Senkung der Energie- und Bürokratiekosten sind eine vordringliche Aufgabe der nächsten Bundesregierung – Der Niedergang der mittelständischen Industrie muss gestoppt werden!

 Vorbemerkung

Die sich immer weiter beschleunigende Deindustrialisierung im Mittelstand ist kein von selbst vorübergehendes Phänomen, denn sie hat strukturelle Gründe. Neben kurzfristig zu ergreifen-den Maßnahmen muss die Politik daher auch suboptimale Strukturen verändern, sonst wird sich die Abwanderung des industriellen Mittelstandes nicht stoppen lassen.

Strukturelle Veränderungen benötigen eine grundlegende und auf mehrere Jahrzehnte ausge-richtete Industrie- und Energiepolitik in Deutschland.

Die Transformation hin zur Klimaneutralität kann nur dann als gelungen angesehen werden, wenn der Industriestandort Deutschland die heimische Industrie hält und ihr wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen bietet. Die Politik muss daher dafür sorgen, dass die Unternehmen in der Transformation eine sichere Energieversorgung zu international wettbewerbsfähigen Preisen bekommen. Dies können die Unternehmen nicht aus eigener Kraft sicherstellen.

Die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit ist Grundvoraussetzung für alle politischen Maßnah-men, wenn es nicht zu erheblichen Wohlstandsverlusten im Land kommen soll. Alle politischen Maßnahmen müssen sich an der Stärkung des Standortes orientieren. 2

 

Daher fordern wir:

  • Die Stromkosten müssen weiter gesenkt werden

 

Die Kosten für elektrische Energie am Standort Deutschland sind nicht erst seit den jüngsten Strompreisschocks und dem immer stärkeren Anstieg der Netzentgelte international nicht mehr wettbewerbsfähig. Der Netzausbau und auch das geplante Vorhalten von notwendiger Kraft-werksleistung dürfen den Strom jedoch nicht weiter verteuern. Dies wäre nicht akzeptabel, ins-besondere auch, weil die Transformation zur Klimaneutralität ganz wesentlich durch Elektrifizie-rung erfolgen muss.

Konkret: Mindestens die transformationsbedingten Netzentgelte und Netzumlagen müs-sen aus dem Bundeshaushalt finanziert werden.

  • Verlässlicher Produktionsstrompreis

 

Mittelständische Unternehmen können teure Stromkosten nicht zuerst vorstrecken und dann auf Rückerstattung hoffen. Auch sind sie personell nicht mehr in der Lage, die aufwändigen An-tragsverfahren zu bewältigen. Anträge nach EnFG, BECV, StromStG u. ä. sind Lehrbuchbei-spiele für Überregulierung, Misstrauen in die Unternehmen und fehlende Verlässlichkeit durch ständige Regeländerungen.

Investitionen vor allem in elektrifizierte Verfahren, in Industriezweigen, in denen diese noch nicht durchgängig vorhanden sind, sind wirtschaftlich nur darstellbar, wenn die Stromkosten dauerhaft auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau gesenkt werden. Auf mögliche Kos-tensenkungen durch ein neues Marktdesign, einen günstigeren Netzausbau oder neue Finan-zierungsformen für Kapazitäten können die Unternehmen nicht warten.

Konkret: Der energieintensive Mittelstand braucht eine auf Jahre ausgelegte Strompreis-deckelung in Form eines Produktionsstrompreises.

  • Verlässlicher Preis für Gas

 

Die Transformation zur Klimaneutralität erfordert eine stabile und bezahlbare Energieversor-gung nicht nur für Strom, sondern auch für Gas, das in vielen industriellen Prozessen und als Übergangsenergiequelle unverzichtbar bleibt.

Analog zum Produktionsstrompreis benötigen energieintensive mittelständische Unternehmen eine Garantie für Gaspreise, die dauerhaft auf einem international wettbewerbsfähigen Niveau liegen. Gleichzeitig muss der Übergang zu Wasserstoff aktiv gefördert werden, ohne den Gas-preis oder die Netzentgelte zusätzlich zu belasten. Der Aufbau eines Wasserstoffnetzes darf nicht zu Lasten der Unternehmen erfolgen, die auf Gas angewiesen bleiben.

Konkret: Der energieintensive Mittelstand braucht eine auf Jahre ausgelegte Deckelung des Gaspreises

  • Belastung der Kosten sonstiger Energieträger: kritische Überprüfung des Instrumen-tes der CO2-Bepreisung

 

CO2-Preise oder CO2-Emissionshandel – es kann nicht oft genug wiederholt werden – dürfen nicht zur Abwanderung von Unternehmen („Carbon Leakage“) führen, da dies nicht nur Wohl-standsverlust und neue Abhängigkeiten, sondern auch global steigende CO2-Emissionen be-deutet. Die Bepreisung von fossilen Brennstoffen hat nur dann klimaschützende Wirkung, wenn

  1. technisch mögliche und bezahlbare Alternativen für die fossilen Brennstoffe bestehen,
  2. das Preissystem reine Lenkungswirkung hat und nicht auf die Erzielung von Einnahmen ausgerichtet ist und

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  1. gleiche Bedingungen („Level-Playing-Field“) im erfassten Wirtschaftsraum herrschen oder Wettbewerbsnachteile durch wirksamen Carbon-Leakage-Schutz ausgeglichen werden.

 

Bereits die ersten beiden Voraussetzungen liegen in den allermeisten Sektoren nicht vor. Die dritte Voraussetzung ist ebenfalls nicht gegeben, besonders im Bereich der nationalen CO2-Be-preisung in Deutschland durch das BEHG. Wenn nicht alle anderen EU-Mitgliedstaaten eben-falls ein Preissystem („ETS-2“) in gleichem Umfang und gleicher Höhe einrichten, dann herr-schen auch keine gleichen Wettbewerbsbedingungen. Der CO2-Preis wird dann zum rein deut-schen Standortnachteil.

Konkret: Der rein nationale CO2-Preis in Deutschland ist vollständig auszusetzen, bis ein EU-weiter ETS-2 eingeführt ist. Die Wirkung des Europäischen Emissionshandels ist kri-tisch und ergebnissoffen zu überprüfen.

  • Klimatransformation der EU-Wettbewerbskontrolle entziehen

 

„Vergesst es, das muss alles von Brüssel genehmigt werden!“

Nicht erst seit dem amerikanischen Inflation Reduction Act (IRA) wird das strenge EU-Beihilfe-regime immer mehr als Standortnachteil angesehen. Alle Entlastungstatbestände und Förde-rungsinstrumente, die die Transformation vorantreiben oder Krisen abmildern sollen, stehen un-ter wettbewerblicher Aufsicht.

Diese ist im Bereich der Klimatransformation jedoch mit ihrem eigentlichen Auftrag – dem Schutz eines Marktes vor Übervorteilung durch staatliche Beihilfen – nicht zu rechtfertigen. Die Transformation ist in keiner Weise marktgetrieben, andernfalls könnte auf jede Form der Klimapolitik verzichtet werden. Dieser Bereich zeichnet sich vielmehr durch dauernde regulatori-sche Eingriffe aus, da Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen betriebswirtschaftlich so gut wie nie Sinn machen. Die Transformation zur Klimaneutralität wird daher enorme Investitionen vor allem durch die öffentliche Hand erfordern. Das beständige Notifizieren dieser staatlichen Inves-titionen bei den EU-Wettbewerbsbehörden macht allein durch die Verfahrensdauern das Errei-chen der EU-Klimaziele unmöglich.

Konkret: Der Bereich der Klimatransformation ist der EU-Wettbewerbskontrolle vollstän-dig zu entziehen.

  • Einheitliche Bedingungen in der EU, kein „Gold-Plating“ mehr

 

Unzählige Beispiele wie das Energieeffizienzgesetz oder die Nachhaltigkeitsberichterstattung belegen, dass der Mitgliedstaat Deutschland EU-Vorgaben im Umwelt-, Klima- und Energiebe-reich in der nationalen Umsetzung regelmäßig zusätzlich verschärft. Diese Form des Opting-Out („Gold-Plating“) ist eine einseitige Belastung des Standortes und sollte nur in wirklich not-wendigen Ausnahmefällen geschehen. Hinzu kommt, dass leider nicht selten zudem die Umset-zung von EU-Vorgaben in anderen Mitgliedstaaten verschleppt wird oder sich die administrative Kontrolle der Umsetzung das deutsche Niveau nicht erreicht. Auch aus diesen Gründen beste-hen daher faktische Wettbewerbsnachteile in Deutschland.

Konkret: Die nationale Umsetzung von europäischem Recht darf grundsätzlich nicht mehr über die jeweiligen EU-Vorgaben hinausgehen und muss zurückgeführt werden, wo dies derzeit der Fall ist. Rechtliche wie faktische Benachteiligungen des Standortes Deutschland in der EU müssen beseitigt werden. 4

 

 

  • Bürokratie muss fundamental abgebaut werden; überfordernde Sanktionen müssen ausgesetzt werden; ein Bürokratie-Bonus für den Mittelstand muss geprüft werden

 

Die immer stärkere Durchdringung mit EU-Regeln gepaart mit nationalen Sonderregelungen be-darf einer Grundrevision. Gerade das Umwelt- und Energierechtsregime hat für einen „Bürokra-tiedschungel“ gesorgt, der durch Praxisferne, Inkonsistenz, Volatilität, Misstrauen gegenüber den Unternehmen und Überforderung gekennzeichnet ist. Der Bereich der Klimatransformation kann mittlerweile als Planwirtschaft bezeichnet werden.

Ebenso wie die Wirksamkeit und die Kosten sämtlicher Klimaschutzinstrumente kritisch geprüft werden müssen, muss dem ausführenden Rechtsregime ein Praxis-Check entgegengesetzt werden, der die tatsächliche Wirksamkeit gemessen an den verfolgten Zielen überprüft.

Regulierungsvorhaben zur Transformation, die etwa Technologien vorschreiben oder abschaf-fen, müssen zurückgenommen werden. Maßnahmen wie Verbrennerverbote oder eine Taxono-mieverordnung, die bestimmen, was „gute“ und was „schlechte“ Technologie ist, projizieren Wunschvorstellungen, ignorieren aber, dass die Technologien der Zukunft nicht vorhersagbar sind. Was wir brauchen, ist eine echte Technologieoffenheit beim Erreichen der Klimaziele.

Gleiches gilt für die irrige Vorstellung, dass CO2-Emissionen im Ausland effizient durch einen Klimagrenzzoll (CBAM) bepreist und so gesteuert werden könnten. Wenn ein Instrument derart leicht zu umgehen ist, den nächsten Bürokratiedschungel auslösen wird und erhebliche Nach-teile für die Wettbewerbsfähigkeit des Binnenmarktes bedeutet, dann muss es abgeschafft wer-den.

Insbesondere der Mittelstand ist mit der Umsetzung der vielen Regulierungen inklusive überbor-dender Berichtspflichten massiv überfordert und benötigt gezielte Erleichterungen. Solange die Überbelastung aus der Regulierung nicht zurückgeführt ist, benötigt der Mittelstand sofortige Unterstützung.

Auf Sanktionen aus dem Regulierungsdschungel, die die Unternehmen eindeutig überfordern, muss während der Abbauphase verzichtet werden. Zudem benötigt der Mittelstand in der Ab-bauphase der Regulierung Unterstützung, z. B. durch einen „Bürokratie-Bonus“ etwa in Form von Steuererleichterungen oder finanziellen Zuschüssen, damit die finanziellen Lasten der Un-ternehmen gemindert werden.

Konkret: Wir müssen weg von den Detailregelungen, hin zur Konzentration auf die richti-gen Rahmenbedingungen. Wir brauchen Unterstützung des Mittelstands durch eine so-fortige Aussetzung überfordernder Sanktionen und Prüfung eines Bürokratie-Bonus.

  • Förderung für den Mittelstand

 

Die meisten mittelständischen Unternehmen haben für große, zukunftsweisende Investitionen nur den sprichwörtlichen „einen Schuss“, der sitzen muss, da das Unternehmen sonst in seinem Bestand gefährdet ist. Die aktuell große Investitionszurückhaltung hängt auch damit zusammen, dass vor allem im Bereich der Klimatransformation keine mittelstandstaugliche Förderung exis-tiert. Es braucht daher:

Fördermittel speziell für industrielle Mittelstandsunternehmen zur Implementierung di-gitaler Technologien und umweltfreundlicher Prozesse.

➢ Die Entwicklung von Programmen zur Unterstützung von Forschung und Entwicklung, die mit schlanken Antragsverfahren speziell auf die Bedürfnisse des industriellen Mittel-stands ausgerichtet sind.

➢ Eine Vereinfachung und Beschleunigung der Genehmigungsprozesse und des Baus von Energieinfrastruktur und Verkehrsadern, um eine stabile Energieversorgung und Logistik si-cherzustellen. Der Anschluss an die erforderliche Infrastruktur muss ohne größeren Aufwand auch für Mittelständler leistbar sein.

Download als pdf-Datei: 2024-11-27_BfE_Mittelstandsagenda

Zum „Bündnis faire Energiewende“ zählen:

BDG – Bundesverband der Deutschen Gießerei-Industrie e. V. www.bdguss.de
Bundesverband Keramische Industrie e. V. www.keramverbaende.de
VEA – Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. www.vea.de
Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e. V. www.textil-mode.de 
Gesamtverband Kunststoffverarbeitende Industrie e. V. www.gkv.de
wdk – Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e. V. www.wdk.de
WSM – Wirtschaftsverband Stahl- und Metallverarbeitung e. V. www.wsm-net.de
Deutsche Feuerfest Industrie e. V. www.dffi.de
Industrieverband Feuerverzinken e. V. www.feuerverzinken.com

Die Verbände im „Bündnis faire Energiewende“ vertreten branchenübergreifend mehr als
10 000 deutsche Unternehmen mit ca. einer Million Beschäftigten und etwa 200 Milliarden Euro Jahresumsatz.

Der Querschnittsverband VEA Bundesverband der Energieabnehmer vertritt zudem etwa 4.500 Unternehmen aus allen Branchen.

Das Bündnis faire Energiewende ist unter der Registernummer R001663 im Lobbyregister des Deutschen Bundestages eingetragen.