22.10.2024
Forderungen Bündnis Faire Energiewende zum Industriegipfel am 29.10.2024
Maßnahmen zur Senkung der Energiekosten müssen jetzt sofort kommen – Der Niedergang der mittelständischen Industrie muss sofort gestoppt werden
Vorbemerkung
Der in Deutschland zunehmende Stellenabbau und Standortschließungen machen sichtbar: Die Deindustrialisierung Deutschlands hat nicht nur begonnen, sondern sie beschleunigt sich. In mit-telständischen Betrieben vollzieht sich der Wandel dabei meist unterhalb der öffentlichen Auf-merksamkeitsschwelle, er findet aber auch dort statt, wie dies die Daten der statistischen Ämter deutlich belegen. Wenn die Politik jetzt nicht gegensteuert, werden die irreparablen Schäden im-mer größer.
Die Bundesregierung muss jetzt schnellstmöglich wichtige Entlastungen bei den Strom- und Gas-kosten auf den Weg bringen, bevor dann nach der Bundestagswahl weitere fundamentale Fragen der zukünftigen Industrie-, Klima- und Energiepolitik in Deutschland beantwortet werden müssen.
Wir fordern die Bundesregierung auf, auf dem Industriegipfel am 29. Oktober 2024 folgende Maß-nahmen zu beschließen:
Kurzfristig notwendige Maßnahmen
- Einen Produktionsstrompreis für die gesamte Industrie einführen
Die Strompreise für die Industrie in Deutschland sind seit Jahren nicht wettbewerbsfähig. Die Politik hat zwar in der Vergangenheit durch diverse Notfall- und Umfinanzierungsmaßnahmen nach langen Diskussionen immer wieder kleinere Entlastungen für die Industrie geschaffen. Den-noch steigen die Stromkosten in ihren verschiedenen Elementen immer weiter an und bieten den Unternehmen letztlich keine Planungssicherheit, um im internationalen Wettbewerb dauerhaft be-stehen und auch investieren zu können. 2
Daher bedarf es jetzt der schnellstmöglichen Einführung eines Produktionsstrompreises auf ei-nem international wettbewerbsfähigen Niveau für das gesamte produzierende Gewerbe in Deutschland. Dieser muss alle Elemente des Strompreises umfassen und auf Dauer angelegt sein.
Nur wenn die Unternehmen bei den Stromkosten eine langfristige Planungssicherheit auf wett-bewerbsfähigem Niveau haben, sind sie in der Lage, auch in moderne klimafreundliche Techno-logien zu investieren und damit die Transformation zur Klimaneutralität umzusetzen.
- Die Netzentgelte aus dem Bundeshaushalt finanzieren
Die Netzentgelte sind bereits heute und werden in Zukunft noch stärker die wesentlichen Kosten-treiber bei den Gas- und Stromkosten sein. Nachdem die Bundesregierung insbesondere bei den Stromkosten die wesentlichen Steuern und Umlagen auf die jeweiligen Mindestsätze gesenkt hat, besteht bei den Netzentgelte nunmehr die größte Notwendigkeit zur Entlastung. Die Netzentgelte tragen die Systemkosten der Energiewende sowohl beim Gas als auch beim Strom und werden in Zukunft durch den notwendigen Aus- und Umbau der Netze weiter massiv ansteigen.
Die Politik hat sich für die Energiewende entschieden, daher ist die Finanzierung der Systemkos-ten der Energiewende eine politische Aufgabe. Diese politische Aufgabe muss aus Steuermitteln finanziert werden, die gemäß der Leistungsfähigkeit der Steuerzahler aufgebracht werden. Eine weitere Finanzierung der Netzkosten über die Netzentgelte ist wirtschaftsschädlich, sozial unge-recht und verhindert die Umstellung weg von fossilen Energien hin zu grünem Strom.
Eine Entlastung der Unternehmen bei den Netzentgelten kann zudem nicht zur Voraussetzung haben, dass die Unternehmen nur dann produzieren, wenn genug Strom im Netz ist. Die Industrie benötigt jederzeit eine sichere Versorgung mit Strom, um ihre Produkte effizient für die Kunden herstellen zu können. Eine diskontinuierliche Produktionsweise führt zu Effizienzverlusten, höhe-rem Anlagenverschleiß, arbeitsrechtlichen und Umweltproblemen und ist nur in sehr begrenztem Umfang möglich. Daher muss die Politik dafür sorgen, dass die bisherigen Netzentgeltentlastun-gen der Unternehmen in ihrer Wirkung erhalten bleiben, ohne dass die Unternehmen zu einer schwankenden Produktionsweise gezwungen werden, die sie nicht umsetzen können.
- Die rein nationale CO2-Bepreisung solange aussetzen, bis ein EU-weiter CO2-Emissi-onshandel 2 eingeführt ist
Seit Jahren belastet die rein nationale CO2-Bepreisung durch den sog. Brennstoffemissionshan-del die Unternehmen in Deutschland im internationalen Wettbewerb einseitig, ohne dass es eine wirksame Entlastung der Unternehmen durch einen funktionierenden Carbon-Leakage-Schutz geben würde.
Dieser nationale Alleingang bringt nicht mehr Klimaschutz, da die Klimaschutzziele auf EU-Ebene festgelegt sind. Mehr CO2-Einsparung in Deutschland führt somit ausschließlich dazu, dass an-derswo in der EU mehr CO2 ausgestoßen werden kann, solange das EU-Klimaziel insgesamt eingehalten wird.
Diese einseitige Belastung der deutschen Unternehmen muss daher solange ausgesetzt werden, bis der CO2-Emissionshandel 2 (ETS 2) wie geplant EU-weit eingeführt ist.
Download als pdf-Datei: 2024-10-22_BfE_Forderungen_kurzfristig
Zum „Bündnis faire Energiewende“ zählen:
BDG – Bundesverband der Deutschen Gießerei-Industrie e. V. www.bdguss.de
Bundesverband Keramische Industrie e. V. www.keramverbaende.de
VEA – Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. www.vea.de
Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e. V. www.textil-mode.de
Gesamtverband Kunststoffverarbeitende Industrie e. V. www.gkv.de
wdk – Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e. V. www.wdk.de
WSM – Wirtschaftsverband Stahl- und Metallverarbeitung e. V. www.wsm-net.de
Deutsche Feuerfest Industrie e. V. www.dffi.de
Industrieverband Feuerverzinken e. V. www.feuerverzinken.com
Die Verbände im „Bündnis faire Energiewende“ vertreten branchenübergreifend mehr als
10 000 deutsche Unternehmen mit ca. einer Million Beschäftigten und etwa 200 Milliarden Euro Jahresumsatz.
Der Querschnittsverband VEA Bundesverband der Energieabnehmer vertritt zudem etwa 4.500 Unternehmen aus allen Branchen.
Das Bündnis faire Energiewende ist unter der Registernummer R001663 im Lobbyregister des Deutschen Bundestages eingetragen.