16.01.2026
Stellungnahme und Forderungen des Bündnisses Faire Energiewende zu den „Gegenleistungen“ nach Kap. 4.5.4, Rn. 121 des Clean Industrial State Aid Framework (CISAF)
DasBündnis faire Energiewende vertritt branchenübergreifend mehr als 10.000 vorwiegend
mittelständische deutsche Industrieunternehmen mit ca. einer Million Beschäftigten und etwa 220 Milliarden
Euro Jahresumsatz. Der Querschnittsverband Bundesverband der Energieabnehmer (VEA) vertritt zudem etwa 4.500 Unternehmen aus allen Branchen.
Neben Strom benötigen unsere Unternehmen für ihre Produktion auch in großem Umfang Prozesswärme, die aktuell noch weit überwiegend fossil erzeugt wird. Alternativen sind für ein einige Bereiche technisch vorhanden, in vielen Bereichen besteht aber noch erheblicher Forschungs- und Entwicklungsbedarf. Hinzu kommt, dass die Umstellung
auf Strom einen ausreichend großen Netzanschluss, eine sichere Versorgung und einen wettbewerbsfähigen Strom-preis voraussetzt.
Die Initiative der Bundesregierung zur Einführung eines Industriestrompreises mit dem Ziel, einem international wettbewerbsfähigen Strompreis in Deutschland näherzukommen, ist grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings müssten die bisherigen Vorschläge noch deutlich verbessert werden, um den Unternehmen auch wirklich zu helfen.
In diesem Zusammenhang ist es gut, dass das BMWE weitere mögliche Gegenleistungen für die Beihilfe zulassen will und die betroffenen Branchen dazu konsultiert.
Der CISAF stellt bestimmte Anforderungen an die möglichen Gegenleistungen
Die in Rn. 121 des CISAF als Gegenleistung für die Beihilfe geforderten Investitionen müssen in dem betreffenden Mitgliedstaat messbar in zusätzlichem Maße zur Senkung der Kosten des Stromsystems beitragen, ohne den Verbrauch fossiler Brennstoffe in die Höhe zu treiben.
Zu den beihilfefähigen Investitionstätigkeiten zählen beispielsweise die Entwicklung von Kapazitäten zur Erzeugung erneuerbarer Energie, Energiespeicherlösungen, Maßnahmen zur Erhöhung der nachfrageseitigen Flexibilität, Verbesserungen der Energieeffizienz, die sich auf den Strombedarf auswirken, und die Entwicklung
von Elektrolyseuren für die Erzeugung von erneuerbarem oder kohlenstoffarmem Wasserstoff. Auf die
Elektrifizierung ausgerichtete Investitionen sind ebenfalls beihilfefähig.
Dekarbonisierung durch die Einführung eines Dekarbonisierungsstrompreises fördern
Der von der EU-Kommission vorgegebene Rechtsrahmen des CISAF soll dem Wettbewerbsschutz und der weiteren
Dekarbonisierung dienen. Das Ziel der Dekarbonisierung verträgt sich mit gesonderten Gegenleistungen nicht, liegt die zu erzielende „Gegenleistung“ doch gerade darin, fossile Verfahren zu elektrifizieren. Allerdings umfasst die aktuelle Ausgestaltung des Industriestrompreises nur Branchen, die bereits einen hohen Strombedarf haben. Unternehmen aus Branchen, die ihre Prozesswärme noch überwiegend fossil herstellen, werden dadurch ausgeschlossen. Damit wird das Momentum für die Dekarbonisierung über eine direkte
Elektrifizierung in diesen Bereichen verpasst, da ohne usätzliche Förderung auch der operativen
Kosten (OPEX) die Elektrifizierung oft wirtschaftlich nicht darstellbar ist.
Wir empfehlen daher die Einführung eines Dekarbonisierungsstrompreises, der es produzierenden Unternehmen wirtschaftlich ermöglicht, von fossiler Prozesswärme auf elektrische Lösungen umzusteigen und so einen wirksamen Beitrag zum Standortschutz und zur Erreichung der Klimaziele zu leisten.
Wir schlagen folgende weitere mögliche Gegenleistungen für die Beihilfe vor:
1. Austausch von Anlagen oder deren Komponenten
Vorschlag:
Austausch von Anlagen oder deren Komponenten, wenn der Energieverbrauch der errichteten/modifizierten Anlage
geringer ist, als der Verbrauch einer älteren/der Vorgängeranlage oder mehr Flexibilität im Energieverbrauch erreicht wird
Begründung:
Die Investition in neue Anlagen, Anlagenkomponenten und -steuerungen könnten zeitlich vorgezogen werden und daher die Stromsystemkosten frühzeitig reduzieren.
2. Energiemanagementsysteme
Vorschlag:
Einführung und Betrieb eines Energiemanagementsystems
Begründung:
Energiemanagementsysteme unterstützen systematisch die Erhöhung der Energieeffizienz und führen somit zu reduzierten Stromsystemkosten.
3. Digitalisierungsinvestitionen
Vorschlag:
Auf Digitalisierung ausgerichtete Investitionen wie z.B. Investitionen in IoT-systeme, Digitalisierung der Produktion, Echtzeit-Energiemonitoring zur Optimierung von Prozessen und Anlagen
Begründung:
Digitalisierung und KI erhöhen die Planungs- und Prozesseffizienz und somit auch die Energieeffizienz. Ebenso ist die Digitalisierung die Voraussetzung für eine Dynamische Anpassung des Strombezugs.
4. Erhöhung der Flexibilität
Vorschlag:
Investitionen in Flexibilität im Hinblick auf schnellere, effizientere Prozesse
Begründung:
Verkürzte, effizientere Prozesse reduzieren den Strombedarf und damit die Stromsystemkosten.
5. Austausch von Peripheriegeräten
Vorschlag:
Investition in neue, stromsparende Hardware (Laptop statt Rechner, etc.)
Begründung:
In Peripheriebereichen gibt es erhebliche Effizienzpotenziale, etwa durch den Austausch von Beleuchtung, Klimatisierung und anderen technischen Einrichtungen.
6. Externe Wartungskosten
Vorschlag:
Externe Wartungskosten für Maschinen und Anlagen
Begründung:
Eine systematische, vorausschauende Instandhaltung von Maschinen und Anlagen verstetigt den Betrieb
der Maschinen und erhöht somit die Material- und Energieeffizienz.
7. Bezug von Grünstrom
Vorschlag:
Der Bezug von Strom aus erneuerbaren Quellen fördert die Marktintegration der Erneuerbaren Energien und senkt dadurch die Stromsystemkosten
Begründung:
Kleine und mittelgroße Unternehmen haben regelmäßig nicht die Ressourcen, langfristige Power Purchase
Agreements (PPAs) abzuschließen. Der Bezug von Grünstrom hat im Hinblick auf den Markt einen vergleichbaren Effekt.
8. Voruntersuchungen für spätere Investitionen
Vorschlag:
Kosten für Projektarbeiten, die im Vorfeld einer möglichen späteren Investition vorangetrieben werden, um beispielswiese eine gasbeheizte Glühlinie später auf Strom umzustellen oder die Wirtschaftlichkeit
dieser Maßnahme zu untersuchen, sollten als Investitionen qualifizierbar sein.
Begründung:
Neben der Investition in neue Anlagen fallen regelmäßig begleitende Projektkosten etwa in Form von Beratungsleistungen an. Die Nutzung externer Expertise führt regelmäßig zu besseren Projektergebnissen.
9. Ertüchtigung des eigenen Netzanschlusses
Vorschlag:
Investitionen zur Ertüchtigung des eigenen Netzanschlusses insbesondere zur Erhöhung der eigenen Anschlusskapazität (höchste mögliche Jahresleistung) und zur Verbesserung der eigenen elektrotechnischen Redundanz (n-1):
– Erneuerung / Ergänzung Netz – Trafo(s) zur Erhöhung der Trafoleistung
– Erneuerung, Umbau bzw. Erweiterung von Netz -Übergabestation(en)
– damit in Zusammenhang stehende sonstige bauliche Maßnahmen
– berechtigte und geforderte einmalige Zahlungen an den Netzbetreiber für notwendige technische Ertüchtigungen im vorgelagerten Netz und insbesondere auch für geforderte Baukostenzuschüsse (BKZ)
– damit in Zusammenhang stehende weitere notwendige Investitionen
Begründung:
Stromintensive Industrieunternehmen arbeiten i.d.R. an der elektrischen Leistungsgrenze (Höchstlast). Um nachfrageseitig Flexibilität umsetzen oder erhöhen zu können, müssen zum Ausgleich für (netzseitig) gewünschte Nachfragereduzierungen (= Lastreduzierung [MW] bzw. verringerter Strombezug über eine bestimmte Zeit [MWh/h])
auch Nachfrageerhöhungen (erhöhte Netzlast [MW] bzw. erhöhter Stromverbrauch über eine bestimmte Zeit) möglich sein.
10. Erhöhte Personalkosten
Vorschlag:
Schichtzulagen und sonstige Kosten bei Wochenend- und Nachtarbeit zum Fahren der Anlagen in den flexibilisierten Verbrauchsphasen
Begründung:
Eine Erhöhung der verbrauchsseitigen Flexibilität kann die Kosten des Stromsystems senken, erhöht zugleich aber die administrativen und betrieblichen Kosten der Unternehmen.
11. (Teil-)Elektrifizierung von thermischen Prozessen
Vorschlag:
(Teil-)Elektrifizierung von thermischen Prozessen z.B. durch Hochtemperaturwärmepumpen, Ersatz von fossilen
Energieträgern durch Elektrifizierung
Begründung:
Einsparung von fossilen Energieträgern, Einsatz von grünem Strom möglich, Erhöhung der Effizienz und des Wirkungsgrades in den jeweiligen Teilprozessen
12. Erzeugung und Speicherung erneuerbarer Energien
Vorschlag:
Installation von Photovoltaikanlagen und Speicher zur Eigenstromerzeugung aus erneuerbaren Energien
Begründung:
Eigenstromerzeugung reduziert den Strombezug aus dem Netz. Speicher senken Lastspitzen und entlasten
die Netzinfrastruktur.
13. Energieeffizienzmaßnahmen
Vorschlag:
Optimierung der Wärmeversorgung durch Abwärmenutzung und Wärmepumpen
Begründung:
Die Nutzung von Abwärme sowie der Einsatz von Wärmepumpen erhöhen die Effizienz der Wärmebereitstellung. Fossile Energieträger werden ersetzt und der Gesamtenergiebedarf im Energiesystem wird gesenkt.
Vorschlag:
Modernisierung stromintensiver Querschnittstechnologien (Druckluft- und Lüftungstechnik)
Begründung:
Effizientere Druckluft- und Lüftungsanlagen reduzieren den kontinuierlichen Strombedarf. Dadurch sinken Netzlasten sowie Systemkosten im Energiesystem.
14. Elektrifizierung von Prozessen
Vorschlag:
Umstellung von Verzinkungsöfen von Gas auf Strom oder Hybridbetrieb
Begründung:
Elektrische und hybride Systeme ermöglichen eine effizientere und emissionsärmere Bereitstellung der Prozesswärme und verbessern die Integration der Anlagen in ein zunehmend elektrifiziertes Energiesystem.
Vorschlag:
Umstellung von Trockenöfen auf Abwärmenutzung mit elektrischer Beheizung
Begründung:
Abwärmenutzung reduziert zusätzlichen Strombedarf. Die Systembelastung sinkt.
15. Elektrifizierung der Logistik
Vorschlag:
Einsatz von Elektro-Lkw und Elektro-Gabelstaplern
Begründung:
Der Einsatz von Elektro-Lkw und Elektro-Gabelstaplern reduziert den Verbrauch fossiler Energieträger. Perspektivisch ermöglichen Elektro-Lkw ein lastflexibles und gut steuerbares Laden. Zudem werden betriebliche Emissionen deutlich gesenkt.
Notwendige Verbesserungen im Bereich der Gegenleistungsoptionen und
weitere Vorschläge
Um die bereits im CISAF vorgeschlagenen Gegenleistungsoptionen umsetzen zu können, müssen die Rahmenbedingungen für diese Optionen dringend verbessert werden.
Dazu schlagen wir Folgendes vor:
1. Für die Unterstützung von Elektrolyseuren müssen kleinere Unternehmen sich oft zu Konsortien zusammenfinden, wofür regelmäßig mehr als 24 Monate benötigt werden, so dass die restliche Zeit zu kurz für die Investition wäre.
-> Daher: Der Umsetzungszeitraum von 48 Monaten muss deutlich verlängert werden
2. Die Investitionen in betriebsinterne EE-Anlagen scheitern meist an verfügbaren Materialien sowie Handwerkern und auch an rechtlichen Einschränkungen. Vor allem die Installation von großflächigen PV-Anlagen begegnet baurechtlichen und auch nachbarschützenden Vorschriften und solchen des Brandschutzes.
-> Daher: Die Installation von PV-Anlagen muss erheblich erleichtert werden
3. Stromspeicher machen im betrieblichen Umfeld weder in betriebswirtschaftlicher Hinsicht noch im Hinblick
auf Netzdienlichkeit (Senkung der Systemkosten) Sinn. Um Volatilität abzufedern, müssen die Speicher
nah den Erzeugungsanlagen stehen.
-> Daher: Stromspeicher müssen bevorzugt in der Nähe der Erzeugung gebaut werden
4. Um einen Investitionsstau sowie daraus resultierende Verzögerungen bei Investitionen in den Industriestandort
und die industrielle Transformation zu vermeiden, ist es zwingend erforderlich, einen vorläufigen Maßnahmenbeginn zu ermöglichen.
-> Daher: Transformationsinvestitionen, die bereits ab Beginn des Jahres 2026 und da mit vor Antragsstellung angestoßen wurden, sollten als förderfähige Gegenleistungen anerkannt werden. Dies gilt insbesondere für neue Netzanschlüsse und Anschlusserweiterungen. Diese werden in der Regel nur im Zuge von Produktionserweiterungen oder grundlegenden Prozessänderungen realisiert und stellen überwiegend einmalige Investitionsmaßnahmen dar. Entsprechend fallen sie häufig nur zufällig in den Zeitraum einer Förderung. Um dennoch wirksame Anreize für Elektrifizierung, Standortentwicklung und industrielle Transformation zu setzen, sollte die Förderfähigkeit von Netzanschlüssen und Anschlusserweiterungen entsprechend flexibilisiert werden.
5. Es ist nachvollziehbar, dass dieselbe Kilowattstunde nicht mehrfach gefördert werden kann. Da der Industriestrompreis und die Strompreiskompensation jedoch unterschiedliche Förderlogiken auf Unternehmens- bzw. Produktebene verfolgen, sollte es möglich sein, unterschiedliche Strommengen innerhalb
eines Unternehmens entweder der Strompreiskompensation oder dem Industriestrompreis zuzuordnen und entsprechend zu fördern.
-> Daher: Wir begrüßen daher ausdrücklich die Kombinierbarkeit vom Industriestrompreis und Strompreiskompensation, um eine flexible und effiziente Nutzung der Förderinstrumente zu gewährleisten und Investitionshemmnisse zu vermeiden. Wir empfehlen außerdem, diese Logik auch auf andere Beihilfen, wie BIK und andere zu beziehen!
Berlin, Januar 2026
Zum „Bündnis faire Energiewende“ zählen:
BDG – Bundesverband der Deutschen Gießerei-Industrie e. V. www.bdguss.de
Bundesverband Keramische Industrie e. V. www.keramverbaende.de
VEA – Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. www.vea.de
Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e. V. www.textil-mode.de
Gesamtverband Kunststoffverarbeitende Industrie e. V. www.gkv.de
wdk – Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e. V. www.wdk.de
WSM – Wirtschaftsverband Stahl- und Metallverarbeitung e. V. www.wsm-net.de
Deutsche Feuerfest Industrie e. V. www.dffi.de
Industrieverband Feuerverzinken e. V. www.feuerverzinken.com
Die Verbände im „Bündnis faire Energiewende“ vertreten branchenübergreifend mehr als
10 000 deutsche Unternehmen mit ca. einer Million Beschäftigten und etwa 200 Milliarden Euro Jahresumsatz.
Der Querschnittsverband VEA Bundesverband der Energieabnehmer vertritt zudem etwa 4.500 Unternehmen aus allen Branchen.
Das Bündnis faire Energiewende ist unter der Registernummer R001663 im Lobbyregister des Deutschen Bundestages eingetragen.