28.07.2025
Bündnis faire Energiewende (BfE) zum Industriestrompreis nach CISAF
Nachfolgend nimmt das BfE Stellung zum Industriestrompreis nach den Regelungen der EU-Kommission
durch den Beihilferahmen für den Deal für eine saubere Industrie (CISAF, C/2025/3602). Das BfE vertritt
sehr viele Unternehmen aus dem energieintensiven Mittelstand, die kurzfristig auf einen wettbewerbsfähi-
gen Strompreis angewiesen sind. Das wird durch den aktuell bestehenden Rahmen noch nicht gewährt.
Deshalb empfehlen wir, dass sich die Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission für eine Reform
des Rahmens einsetzt, diese dann auch national umsetzt und die Spielräume des Beihilferahmens nutzt.
Hintergrund
Der energieintensive Mittelstand in Deutschland bezahlt mit die höchsten Energiekosten weltweit und steht
mit seinen Produkten im internationalen Wettbewerb. Zudem befassen sich viele energieintensive Mittel-
ständler mit Strategien zur Dekarbonisierung der Prozesswärme über die direkte Elektrifizierung. Eine sol-
che Direktelektrifizierung hat einen deutlich erhöhten Strombedarf zur Folge.
Die Analyse der EU-Kommission ist korrekt
Vollkommen zutreffend stellt die Kommission fest, dass mit niedrigen Strompreisen im Transformations-
prozess zur Klimaneutralität vorerst nicht zu rechnen ist und dadurch ein erheblicher Wettbewerbsnachteil
der Unternehmen bei den Stromkosten gegenüber Ländern außerhalb der EU besteht. Die Konsequenzen
industrieller Verlagerungen werden genauso richtig erkannt wie die aufgrund zu hoher Strompreise abneh-
mende Motivation zur weiteren Elektrifizierung.
Die Beihilfeleitlinien setzen dann jedoch auf eine Anbindung an die sogenannte KUEBLL Liste als Grund-
vorrausetzung für eine Entlastung. Diese KUEBLL Liste führt einzig Wirtschaftszweige auf, die bereits
stromintensiv sind. Nicht enthalten sind die vielen Wirtschaftszweige, die ihre Prozesswärme heute noch
mit Gas oder anderen fossilen Brennstoffen produzieren und die im Zuge einer Elektrifizierung erst strom-
intensiv würden. Dies werten wir als einen echten Webfehler, der das eigentliche Ziel des CISAF – die
Ermöglichung von Investitionen in die Dekarbonisierung – konterkariert.
Empfehlung:
Das BfE empfiehlt vor diesem Hintergrund, zwischen den verschiedenen Zielen zu differenzieren, die ein Industriestrompreis erfüllen könnte:
• Dekarbonisierungsstrompreis, der die Transformation der Industrie – unter anderem die Dekarboni-
sierung – fördert
• Industriestrompreis, der die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandortes Deutsch-
land sichert
1. Dekarbonisierungsstrompreis, der die Transformation der Industrie – unter anderem die Dekar-
bonisierung – fördert
Für einen wirksamen und einen belastbaren Investitionsrahmen setzenden Dekarbonisierungsstrompreis
müssten die folgenden Voraussetzungen gelten:
• Weiter Begünstigtenkreis, z. B. auf Basis der Energieintensität gemäß Energiesteuerrichtlinie (Energie-
und Strombeschaffungskosten mindestens 3,0 % des Produktionswertes), nicht auf Basis starrer Bran-
chenlisten
• Verlässlichkeit über mindestens 10 Jahre, um Investitionen in Elektrifizierung zu ermöglichen
• Vereinfachte Antragsverfahren für KMU – ohne umfassende Nachweislast und Zertifizierungen
• Verzicht auf Kumulierungsverbote mit anderen Förderinstrumenten
• Kein Erfordernis weiterer Gegenleistungen neben der Dekarbonisierung der Prozesswärme oder an-
derer Produktionsprozesse, da die Dekarbonisierung bereits die wesentliche Gegenleistung darstellt
Nur so kann ein verlässlicher Rahmen für Investitionen in elektrische Verfahren gesetzt werden.
2. Industriestrompreis, der die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandortes
Deutschland sichert
Die internationale Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Industrie in Deutschland ist massiv bedroht.
Und dies insbesondere im industriellen Mittelstand, der von den bestehenden Entlastungstatbeständen nur
bedingt profitieren kann und deshalb in aller Regel höhere Strompreise zahlt als Großverbraucher. Als
Folge ist die Deindustrialisierung bereits Realität. Sie wird sich beschleunigen, wenn nicht zügig und struk-
turell gegengesteuert wird.
Ein Industriestrompreis, der die internationale Wettbewerbsfähigkeit sichert, muss auf das internationale
Strompreisniveau referenzieren und dabei die gesamten Stromkosten also die Commodity, die Netzent-
gelte, Umlagen und andere staatlich veranlasste Preisbestandteile im Blick haben. Einzelmaßnahmen, die
sich nur auf einzelne Bestandteile des Strompreises beziehen, reichen nicht aus.
Für einen wirksamen Industriestrompreis müssen die folgenden Voraussetzungen gelten:
• Deckelung der Gesamtstromkosten (Brutto- bzw. “All-in”-Preis)
• Unbürokratische, ex-ante wirksame Entlastung mit sofortiger Wirkung.
• Erweiterter Begünstigtenkreis, z. B. auf Basis der Energieintensität gemäß Energiesteuerrichtlinie
(Energie- und Strombeschaffungskosten mindestens 3,0 % des Produktionswertes), nicht auf Basis
starrer Branchenlisten
• Zusätzliche unternehmensscharfe Zugangsmöglichkeiten für nicht begünstigte Betriebe
• Vereinfachte Antragsverfahren für KMU – ohne umfassende Nachweislast und Zertifizierungen
• Verzicht auf Kumulierungsverbote mit anderen Förderinstrumenten
• Keine Gegenleistungen bei reiner Stromkostenentlastung – verpflichtende Gegenleistungen konterka-
rieren den Wettbewerbsschutz
Entlastung durch CISAF unzureichend und zu kurzfristig
Da für energieintensive Unternehmen die Gesamtstromkosten entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit
sind, reicht eine Ermäßigung nur des durchschnittlichen Großhandelsstrompreises in der jeweiligen Ge-
botszone nicht aus. Das sind in der Regel maximal 50% des gesamten Preises und oft weniger.
Die Effektivität der Beihilferegelung wird zudem durch eine Kaskade von Begrenzungen konterkariert:
Nur 50ꢀ% des Verbrauchs sind beihilfefähig, davon wiederum nur 50ꢀ% der Kosten (gemessen am Groß-
handelspreis), begrenzt auf maximal 5ꢀct/kWh. Die resultierende Nettoentlastung liegt damit häufig bei un-
ter 2ꢀ% der tatsächlichen Gesamtstromkosten – bei gleichzeitig hohem bürokratischem Aufwand und ver-
pflichtenden Investitionsauflagen. Zudem soll eine Entlastung nur für 3 Jahre gewährt werden.
Wir empfehlen deshalb dringend, die Entlastung wesentlich mehr Unternehmen zugänglich zu machen, der
Höhe nach auszuweiten und für einen deutlich längeren Zeitraum zu gewähren.
Erläuterungen wie auch Beispielrechnungen mit Unternehmensdaten liefern wir gerne. Bei Rück-
fragen kommen Sie auf uns zu!
Zum „Bündnis faire Energiewende“ zählen:
BDG – Bundesverband der Deutschen Gießerei-Industrie e. V. www.bdguss.de
Bundesverband Keramische Industrie e. V. www.keramverbaende.de
VEA – Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. www.vea.de
Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e. V. www.textil-mode.de
Gesamtverband Kunststoffverarbeitende Industrie e. V. www.gkv.de
wdk – Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e. V. www.wdk.de
WSM – Wirtschaftsverband Stahl- und Metallverarbeitung e. V. www.wsm-net.de
Deutsche Feuerfest Industrie e. V. www.dffi.de
Industrieverband Feuerverzinken e. V. www.feuerverzinken.com
Die Verbände im „Bündnis faire Energiewende“ vertreten branchenübergreifend mehr als
10 000 deutsche Unternehmen mit ca. einer Million Beschäftigten und etwa 200 Milliarden Euro Jahresumsatz.
Der Querschnittsverband VEA Bundesverband der Energieabnehmer vertritt zudem etwa 4.500 Unternehmen aus allen Branchen.
Das Bündnis faire Energiewende ist unter der Registernummer R001663 im Lobbyregister des Deutschen Bundestages eingetragen.