9. November 2023

Strompreispaket enthält Licht und Schatten für den energieintensiven industriellen Mittelstand

Berlin: Heute hat die Bundesregierung ihr lange erwartetes Strompreispaket präsentiert. Das Paket enthält für den industriellen Mittelstand sowohl Licht als auch Schatten, ist insgesamt aber eher enttäuschend. Es bleibt weit hinter den vom Bundeswirtschaftsministerium und der SPD-Bundestagsfraktion als dringend notwendig erachteten Maßnahmen zurück.

Die geplante Senkung der Stromsteuer für das produzierende Gewerbe auf den europarechtlich zulässigen Mindestsatz ist zu begrüßen. Damit ist dann auch die drohende Streichung des für die Unternehmen so wichtigen Spitzenausgleichs erledigt. Für energieintensive Betriebe wird dadurch jedoch faktisch keine Entlastung erreicht. Problematisch sind die zeitliche Befristung der Maßnahmen sowie der Finanzierungsvorbehalt ab 2026. So fehlt den Unternehmen weiterhin die notwendige Planungssicherheit für Investitionsentscheidungen am Standort Deutschland.“

Die geplante Stabilisierung der Übertragungsnetzentgelte kann durchaus helfen, ist aber mit Blick auf die zukünftige Entwicklung bei den Netzentgelten und insbesondere auch die Situation bei den Verteilnetzentgelten nicht ausreichend. Richtig und sinnvoll wäre hingegen, die Netzentgelte dauerhaft von den energiewendebedingten Zusatzkosten zu entlasten.

Die geplanten Fortschreibungen und leichten Verbesserungen bei der Strompreiskompensation helfen den meisten Unternehmen des energieintensiven industriellen Mittelstands nicht, denn diese profitieren nicht von der Strompreiskompensation. Damit ist das Pflänzchen „Brückenstrompreis“ leider bereits verkümmert, bevor es überhaupt das Licht der Welt erblickt hat. Die Unternehmen des energieintensiven industriellen Mittelstands bleiben den teilweise erratischen Schwankungen der europäischen Strombörsen weiterhin ausgeliefert. Eine Situation, die wesentliche Wettbewerber in der Welt so nicht kennen.

Die Aussetzung der rein nationalen CO2-Bepreisung für Kleinanlagen bis zu einer EU-weiten Regelung ist von der Bundesregierung noch nicht vorgenommen worden, hier besteht für mittelständische Werke noch Handlungsbedarf. Im Binnenmarkt darf die Ampel in der aktuellen Situation bei Abgaben auf Energie nicht auch noch eine Wettbewerbsschieflage für heimische Betriebe weiter fortschreiben.

Für das Bündnis faire Energiewende bleiben der Brückenstrompreis und auch wettbewerbsfähige Gaspreise für heimische Produktionswerke zwingend auf der politischen Agenda, um einem weiteren kurzfristigen Produktionseinbruch entgegensteuern zu können.

Zum „Bündnis faire Energiewende“ zählen:

BDG – Bundesverband der Deutschen Gießerei-Industrie e. V. www.bdguss.de
Bundesverband Keramische Industrie e. V. www.keramverbaende.de
VEA – Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. www.vea.de
Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e. V. www.textil-mode.de
Gesamtverband Kunststoffverarbeitende Industrie e. V. www.gkv.de
wdk – Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e. V. www.wdk.de
WSM – Wirtschaftsverband Stahl- und Metallverarbeitung e. V. www.wsm-net.de
DFFI – Deutsche Feuerfest Industrie e. V. www.dffi.de
Industrieverband Feuerverzinken e. V. www.feuerverzinken.com

Die Verbände im „Bündnis faire Energiewende“ vertreten branchenübergreifend mehr als
10 000 deutsche Unternehmen mit ca. einer Million Beschäftigten und etwa 200 Milliarden Euro Jahresumsatz.

Der Querschnittsverband VEA Bundesverband der Energieabnehmer vertritt zudem etwa 4.500 Unternehmen aus allen Branchen.

Das Bündnis faire Energiewende ist unter der Registernummer R001663 im Lobbyregister des Deutschen Bundestages eingetragen.